Durch unsere Mitgliedschaft bei der TanzVereinigung Schweiz TVS sowie die Zertifizierung von Qualicert im Bereich Fitness/ Pilates ist die Tanzbuudä bei namhaften Krankenversicherern anerkannt.
Mit der entsprechenden Zusatzversicherung können unsere TeilnehmerInnen von einer Kostenbeteiligung der Krankenkasse profitieren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Kursteilnehmer/-in zum Besuch des Unterrichts während mindestens einem Quartal und geht damit einen verbindlichen Vertrag ein.
Kündigungen haben mindestens einen Monat vor Ablauf der Unterrichtsperiode schriftlich zu erfolgen. Andernfalls ist das Kursgeld auch für das folgende Quartal zu bezahlen.
Die Kurskosten richten sich nach den vom Schweizerischen Berufsverband für Tanz und Gymnastik empfohlenen Tarifen.
Das Kursgeld für jede Unterrichtsperiode ist zahlbar innerhalb von einem Monat nach Rechnungsstellung. Für Mahnungen wird eine Gebühr von CHF 5.00 verrechnet.
An Allgemeinen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt. Die Lektionen, die deshalb ausfallen, können selbstverständlich im selben Quartal in einem anderen Kurs vor- oder nachgeholt, aber nicht ausbezahlt werden. Die Ferien richten sich mehrheitlich nach den Schulferien der Stadt Wil.
Das Kursgeld versteht sich als Pauschalentschädigung für eine Unterrichtsperiode und kann daher nicht reduziert werden, wenn Stunden wegen Krankheit, Unfall oder aus persönlichen Gründen der Kursteilnehmer/-in nicht besucht werden. Versäumte Stunden dürfen jedoch im selben Quartal in einem anderen Kurs vor- oder nachgeholt werden, sofern es die Maximalteilnehmerzahl zulässt.
Falls eine Lektion des Kursteilnehmers nicht besucht werden kann, wird gebeten, sich bei der entsprechenden Tanzlehrerin abzumelden.
Sollte eine Kursleiterin infolge Krankheit oder aus persönlichen Gründen die Lektion nicht durchführen können, wird eine qualifizierte Aushilfe durch die Tanzbuudä GmbH gestellt. Muss eine Lektion abgesagt werden, wird das Kursgeld der abgesagten Lektion Im Folgequartal gutgeschrieben.
Die Tanzbuudä GmbH haftet nicht für Sachbeschädigung, Diebstahl und Unfall. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Einstudierte Tänze, Bewegungsspiele und dergleichen bleiben geistiges Eigentum der Kursleiterin und dürfen nur in Absprache der Kursleiterin weiterverwendet werden.